Das Patientenrechtegesetz ( PRG )
Die gültigen Patientenrechte finden nicht nur bei Ärzten, sondern auch für Heilpraktiker Anwendung.
Die Reform des Gesetzes soll Patient*innen aktiver am Behandlungsprozess teilhaben lassen und ihnen
mehr Selbstbestimmung einräumen.
Wir Heilpraktiker sind in der Pflicht, unsere Praxis so zu führen, dass sie den Anforderungen der
Gesetzgebung folgt.
Dazu gehören auch die Dokumentationen unserer Arbeit sowie die Kenntnis der Patientenrechte.
Mit diesem Video informieren wir Sie über die neuen Verpflichtungen, die sich aus den neu
zusammengestellten Patientenrechten gegenüber ihren Behandlern ergibt.